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Impressum Siyotanka - indianische Holzflöten Erik Friedling Gänsbergring 14 71083 Herrenberg
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Die Gewährleistungspflicht erstreckt sich über einen Zeitraum von 24 Monaten und deckt die üblichen Nacharbeiten ab wie Stimmungskorrekturen und Klangansprache. Nicht abgedeckt in dieser Zeit sind der unsachgemäße Gebrauch sowie Stimmungs- und Klangkorrekturen von eigener oder fremder Hand. Die Siyotanka Manufaktur übernimmt keine Haftung für Allergien, die durch Hölzer, Öle oder andere verwendete Werkstoffe und Hilfsmittel ausgelöst werden könnten. Die Siyotanka Manufaktur übernimmt keine Garantie für die Reparaturen von Fremdfabrikaten. Bitte bedenken sie, das unsere Flöten keine maschinell gefertigten Massenprodukte, sondern ganz individuell handgefertigte Unikate sind. Kleine Unebenheiten im Holz und bei der Verarbeitung sind kein Qualitätsmangel, sondern ein Zeichen echter manueller Handwerkskunst. Sollten sie nicht zufrieden sein, können sie die Ware innerhalb von 10 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Dies gilt auch für Ansichtslieferungen und sogar speziell gefertigte Sonderbestellungen. Für die ordentliche Rücksendung tragen die Kunden sowohl die Verantwortung als auch die Kosten. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Für alle Lieferungen und Leistungen gelten unsere im Folgenden genannten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen davon sind nur wirksam, wenn sie der Verkäufer schriftlich bestätigt. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Preise verstehen zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Der Verkäufer sowie der Käufer ist nach vorheriger Vereinbarung zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt. Verpackung / Annahme unter Vorbehalt Wir achten beim Versand immer auf eine optimale Verpackung und die hohe Qualität unserer Flöten und sonstigen Waren. Dennoch sind Schäden beim Transport nie ganz auszuschließen. Die Ware ist umgehend beim Empfang durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei der Annahme der Ware vom Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen. Achten sie bei der Warenannahme immer auf entsprechende äußere Schäden an der Verpackung. Im Zweifel sollten sie dann die Lieferung nur „unter Vorbehalt“ annehmen. Prüfen sie auch die Ware beim Auspacken auf eventuelle verdeckte Schäden. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind unsere Rechnungen nach Rechnungsstellung netto zahlbar innerhalb von 30 Tagen. Wir gewähren kein Skonto. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Die Gegenstände der Lieferungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche des Verkäufers gegenüber dem Käufer Eigentum des Verkäufers (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Datum ab 1 % Zinsen pro Monat zu erheben. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers an Dritte zum gewerblichen Weiterverkauf durch diese zu veräußern bzw. abzugeben. Die 2-jährige Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum, sofern nicht in einem der Ware beigefügten Garantieschein oder Zertifikat anders vermerkt. Offensichtliche Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der gelieferten Ware. Mängel entbinden den Käufer nicht von seiner fristgerechten Zahlungspflicht. Bei fristgemäßer berechtigter Mängelanzeige liefert der Verkäufer nach seiner Wahl Ersatz oder bessert nach. Normale Abnutzung und Pflegeversäumnisse sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie alle Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer findet nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Weitere Hinweise Annahme unter Vorbehalt - Paket beschädigt – was ist zu tun? Endlich ist das Paket angekommen. Und dann die Ernüchterung: Das Paket ist beschädigt. Ob nur die Verpackung einen Schaden hat oder auch das bestellte Produkt, ist zu diesem Zeitpunkt noch unsicher. Doch wie geht es jetzt weiter? Der Empfänger hat in dieser Situation mehrere Möglichkeiten. Ist eine Beschädigung am Paket ersichtlich, nehmen Sie das Paket bitte ggf. nur unter Vorbehalt an. Der Paketzusteller, egal ob DHL, DPD oder auch GLS muss dann den Transportschaden vermerken. Dadurch ist es auch zu einem späteren Zeitpunkt, nachdem die Ware eingehend geprüft wurde, leichter nachzuweisen, dass das Paket bereits beschädigt bei Ihnen angekommen ist. Wird kein Vermerk gemacht, dann gilt die Sendung in der Sprache der Spediteure als “gegen reine Quittung zugestellt” und ein Transportschaden kann nur noch sehr schwer nachgewiesen werden. Die Annahme verweigern Ist das Paket ganz offensichtlich beschädigt, dann können Sie natürlich auch die Annahme des Paketes zu verweigern. Der Paketzusteller muss dies dann vermerken und auch der Grund für die Annahmeverweigerung wird dokumentiert. Verdeckter Transportschaden Stellen Sie erst beim Öffnen des Paketes fest, dass dieses beschädigt ist, gelten die gleichen Regeln wie beim offensichtlichen Transportschaden. Was ist immer zu tun. Sie haben bei einem beschädigten Paket immer mehrere Handlungsmöglichkeiten, egal ob das Paket angenommen wurde oder nicht. Bei allen Varianten gilt: Auch beim kleinsten Verdacht, dass ein Transportschaden vorliegen könnte, muss unverzüglich gehandelt werden. Denn um einen Transportschaden nachzuweisen, müssen auch immer gewisse Fristen eingehalten werden. Sie sollten immer die komplette Sendung aufbewahren, also die beschädigte Ware, die Innenverpackung der Artikel und natürlich auch die Außenverpackung. Denn um einen Transportschaden nachweisen zu können, ist es wichtig, dass alle Teile noch vollständig sind. Wurde das Paket per DHL geliefert, können Sie den Schaden vorab online melden, jedoch müssen Sie den Schaden auf jeden Fall selbst in einer Postdienststelle vor Ort abgeben. Danach ist es wichtig uns eine Kopie der Schadensmeldung mit Fotos des vorhandenen Schadens per E-Mail oder Fax zukommen lassen. Dann können wir auf schnellstem Weg eine Ersatzlieferung veranlassen oder weitere Fragen klären. In manchen Fällen kann auch ein Transportschaden an einem Artikel vorliegen, der auf den ersten Blick nicht als Transportschaden ersichtlich ist. Kommt eine bestelle Flöte mit Rissen oder Macken bei Ihnen an, liegt in den meisten Fällen auch ein Transportschaden vor. Auch in diesen Fällen ist eine gute Dokumentation des Schadens wichtig. Auch hier ist es wichtig: Fotos vom beschädigten Artikel, vom Verpackungsmaterial von der Umverpackung machen und sämtliche Teile der Sendung aufbewahren. Und natürlich ist auch hier eine Mitteilung an uns wichtig.
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